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MaK - Schärfung des Risikobewussteseins und Verbesserung der Transparenz
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Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) veröffentlichte im Dezember 2002 die "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute" (MaK).
Die neuen Anforderungen umfassen Rahmenbedingungen für die Organisation und Handhabung des Kreditgeschäfts und zielen auf die Schärfung des Risikobewusstseins innerhalb der Banken und eine verbesserte Transparenz ab.
Sie orientieren sich dabei an § 25a Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG), der u.a. die Implementierung "angemessener interner Kontrollverfahren" bei den Instituten fordert.
Die MaK traten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wurde den Kreditinstituten ein Zeitraum für die organisatorische Umsetzung bis Ende Juni letzten Jahres eingeräumt (1.Stufe der Umsetzung).
IT-bezogene Anforderungen sind in einer zweiten Stufe bis zum 31. Dezember 2005 umzusetzen. Jochen Sanio appelliert angesichts dieser großzügigen Fristen an alle deutschen Kreditinstitute: "Die Umsetzungsarbeiten für die MaK sollten auch wegen der kommenden Regelungen des Baseler Ausschusses für Bankaufsicht (Basel II) zügig in Angriff genommen werden, so dass kein unnötiger Zeitdruck bei der Umsetzung der unterschiedlichen Projekte entsteht."